- Ausgleichsquittung
- besondere Empfangsbekenntnis, aus dem neben der bestätigten Übergabe von Geldbeträgen oder Arbeitspapieren (⇡ Quittung) hervorgeht, dass der Arbeitnehmer hinsichtlich aller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (Lohn, Urlaub etc.) befriedigt ist.- 1. Enthält die A. einen Verzicht auf tarifliche Ansprüche, ist sie insoweit wirkungslos (§ 4 TVG).- 2. Nach Lage des Falles kann darin der Verzicht auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage (⇡ Kündigungsschutz) erblickt werden.- 3. Die A. unterliegt, wie auch eine sonstige ⇡ Willenserklärung, der ⇡ Anfechtung wegen Irrtums, Drohung oder arglistiger Täuschung.- 4. Ein Rechtsanspruch des Arbeitgebers auf Erteilung einer A. besteht (anders bei der ⇡ Quittung) nicht.- 5. Werden in einer A. deutlich Ansprüche auf ⇡ Ruhegeld nicht erwähnt, so werden diese nicht ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Anspruch auf Ausstellung eines qualifizierten ⇡ Zeugnisses.
Lexikon der Economics. 2013.